Geplanter Gesetzentwurf vorerst gestoppt
Die geplante Zuckersteuer auf zuckerhaltige Getränke steht vorerst auf der politischen Bremse. Das Kanzleramt hat den entsprechenden Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium nicht weiterlaufen lassen. Als Begründung wird angeführt, dass der aktuelle Vorschlag innerhalb der Bundesregierung „nicht mehrheitsfähig“ sei.
Im Mittelpunkt steht damit nicht nur die Frage nach einer zusätzlichen Abgabe auf Getränke, sondern auch die Ausgestaltung des Vorhabens. Der Entwurf des Finanzministeriums soll von den zuvor vereinbarten Grundlagen abweichen.
In der Begründung heißt es wörtlich: „Für die Einführung einer Zuckersteuer ist der Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit die vereinbarte Grundlage. Der Vorschlag aus dem Finanzministerium weicht davon ab und ist in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig.“
Milliarden für den Bundeshaushalt eingeplant
Nach den bisherigen Planungen könnte die Abgabe erhebliche Einnahmen für den Staat bringen. Vorgesehen waren für das erste Jahr 945 Millionen Euro. Im darauffolgenden Jahr sollten die Einnahmen auf 1,155 Milliarden Euro steigen.
Bis 2031 wurde mit einem jährlichen Aufkommen von rund 1,18 Milliarden Euro gerechnet. Die Zuckersteuer wäre damit nicht lediglich eine gesundheitspolitische Maßnahme, sondern zugleich ein relevanter Baustein für die Einnahmeseite des Bundeshaushalts.
Ursprünglich war vorgesehen, die neue Regelung zum 1. Juli 2027 einzuführen. Ob dieser Zeitplan noch Bestand haben kann, ist nach dem vorläufigen Stopp offen.
Widerstand innerhalb der Koalition
Der Entwurf stößt insbesondere innerhalb der Union auf Widerstand. Auch aus mehreren Bundesländern kommt Ablehnung.
Damit steht das Vorhaben vor einer zusätzlichen politischen Hürde. Für eine neue Steuer reicht es nicht aus, einen entsprechenden Gesetzentwurf innerhalb eines Ministeriums auszuarbeiten. Entscheidend ist, ob sich innerhalb der Bundesregierung und anschließend im parlamentarischen Verfahren eine ausreichende Unterstützung für die konkrete Ausgestaltung findet.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte zuvor bestätigt, dass sein Ministerium an einer Umwandlung der ursprünglich diskutierten Zuckerabgabe in eine Steuer arbeitet. Bei einer Pressekonferenz erklärte er, seine Mitarbeiter arbeiteten daran „mit Hochdruck“. Zugleich sagte Klingbeil, er könne zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen, ob eine Einführung zum 1. Januar 2027 oder etwas später erfolgen werde.
Fünf Gramm Zucker als entscheidende Grenze
Der vorgelegte Ansatz sieht eine Abgabe abhängig vom Zuckergehalt eines Getränks vor. Als Schwellenwert sind 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter vorgesehen.
Damit würde nicht jedes Getränk automatisch gleich stark belastet. Die Höhe der Steuer soll vielmehr mit dem jeweiligen Zuckergehalt zusammenhängen.
Geplant sind Beträge zwischen 26 und 38 Cent je Liter. Hersteller und Anbieter besonders zuckerreicher Getränke müssten damit mit einer höheren Belastung rechnen als Produzenten von Produkten mit geringerem Zuckergehalt.
Zero-Produkte sollen außen vor bleiben
Eine wichtige Änderung gegenüber zwischenzeitlich diskutierten Varianten betrifft sogenannte Zero-Getränke. Produkte, die anstelle von Zucker mit Süßstoffen gesüßt werden, sollen nach dem bisherigen Entwurf nicht von der Zuckersteuer erfasst werden.
Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sind nach den bisherigen Plänen ausgenommen.
Damit würde sich die geplante Steuer gezielt auf Getränke konzentrieren, deren Zuckergehalt den festgelegten Schwellenwert überschreitet.
Gesundheitspolitik trifft auf Finanzpolitik
Hinter dem Vorhaben stehen zwei unterschiedliche Zielsetzungen. Zum einen soll die Abgabe zusätzliche Einnahmen für den Staat generieren. Zum anderen soll sie das Verhalten der Getränkeindustrie beeinflussen.
Der politische Ansatz beruht darauf, dass ein finanzieller Anreiz für Hersteller entstehen könnte, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren. Weniger Zucker in den Rezepturen könnte gleichzeitig dazu beitragen, dass Verbraucher weniger Zucker über Getränke aufnehmen.
Damit verbindet der Entwurf eine steuerpolitische mit einer gesundheitspolitischen Zielsetzung.
Zeitpunkt der Einführung wieder offen
Ob und in welcher Form die Zuckersteuer tatsächlich kommt, ist nach dem Stopp des aktuellen Entwurfs zunächst offen. Das Bundesfinanzministerium hatte die Arbeiten an der Steuer übernommen, nachdem das Bundesgesundheitsministerium darum gebeten hatte. Klingbeil erklärte dazu, die konkrete Ausgestaltung werde derzeit zwischen den zuständigen Stellen abgestimmt.
Der bisherige Zeitplan sah eine Einführung im Jahr 2027 vor. Durch die politische Auseinandersetzung über den konkreten Entwurf könnte sich das Verfahren jedoch verändern.
Damit bleibt auch offen, ob die ursprünglich kalkulierten Einnahmen von 945 Millionen Euro im ersten Jahr und mehr als 1 Milliarde Euro in den Folgejahren tatsächlich in den Bundeshaushalt fließen werden.