Union und SPD wollen Verpackungen stärker belasten
Auf Hersteller und Importeure von Kunststoffverpackungen könnte ab Juli 2027 eine neue Abgabe zukommen. Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD planen eine Verbrauchsteuer auf Kunststoff in Verpackungen. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen für jede Tonne erfassten Kunststoffs 550 Euro fällig werden.
Mit der neuen Regelung will die Regierungskoalition den Einsatz von Kunststoff in Verpackungen reduzieren. Gleichzeitig soll ein finanzieller Anreiz entstehen, Verpackungen sparsamer zu gestalten und alternative Materialien stärker einzusetzen.
Die geplante Steuer basiert auf einem Beschluss der Bundesregierung aus dem Juli 2026 und soll über ein eigenes Kunststoffverpackungssteuergesetz geregelt werden.
Welche Verpackungen betroffen wären
Die geplante Abgabe soll nicht unterschiedslos für jedes Produkt aus Kunststoff gelten. Entscheidend ist vielmehr der Kunststoffanteil einer Verpackung.
Nach dem Entwurf sollen Kunststoffverpackungen und Kunststofffolien erfasst werden, wenn der Kunststoffanteil mehr als 5 Prozent beträgt. Das gilt auch für sogenannte Verbundverpackungen, bei denen verschiedene Materialien miteinander kombiniert werden.
Damit könnte die Regelung eine breite Palette von Produkten betreffen. Genannt werden unter anderem:
- Folien
- Transportverpackungen
- Verpackungsmittel
- Verschlüsse
- Deckel
- Kunststoffkapseln
Auch Verpackungen aus Materialverbünden können unter die Steuer fallen, sofern ihr Kunststoffanteil den festgelegten Schwellenwert überschreitet.
550 Euro pro Tonne Kunststoff
Der zentrale Betrag des geplanten Gesetzes beträgt 550 Euro je Tonne. Die Steuer soll damit unmittelbar an der Menge des verwendeten Kunststoffs ansetzen.
Für Unternehmen bedeutet das, dass der Kunststoffanteil ihrer Verpackungen künftig zu einem zusätzlichen Kostenfaktor werden könnte. Je größer die eingesetzte Menge an steuerpflichtigem Kunststoff ist, desto höher fällt grundsätzlich die Abgabenlast aus.
Die genaue wirtschaftliche Wirkung dürfte deshalb stark davon abhängen, welche Verpackungsmengen ein Unternehmen verwendet und wie hoch der jeweilige Kunststoffanteil ist.
Abgabe bereits bei Herstellung und Import
Die Steuer soll nach dem Entwurf nicht erst dann entstehen, wenn eine Verpackung beim Verbraucher landet. Vorgesehen ist vielmehr, dass die Abgabe unter anderem bei der Herstellung oder der Einfuhr entsprechender Verpackungen anfällt.
Damit würde die Steuer bereits an einem frühen Punkt der Lieferkette ansetzen.
Für Unternehmen, die Kunststoffverpackungen produzieren oder entsprechende Waren nach Deutschland einführen, entsteht dadurch ein zusätzlicher Kosten- und Verwaltungsfaktor. Gleichzeitig könnte der finanzielle Druck dazu führen, Verpackungskonzepte zu überprüfen und den Einsatz von Kunststoff zu reduzieren.
Regierung will Verbrauch von Kunststoff bremsen
Die Steuer wird ausdrücklich mit einem umweltpolitischen Ziel begründet. Im Gesetzentwurf heißt es: „Mit der Einführung einer Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen sollen Anreize geschaffen werden, den Verbrauch von Kunststoffverpackungen zu verringern.“
Damit verfolgt die geplante Abgabe mehr als nur ein fiskalisches Ziel. Der Gesetzgeber will das Verhalten von Unternehmen beeinflussen.
Die zusätzliche Belastung soll Kunststoffverpackungen wirtschaftlich weniger attraktiv machen. Unternehmen könnten dadurch verstärkt nach Möglichkeiten suchen, Verpackungen mit geringerem Kunststoffanteil einzusetzen oder andere Materialien zu verwenden.
Drei Millionen Tonnen Verpackungsabfall
Wie groß die Dimension des Problems ist, verdeutlichen die im Gesetzentwurf genannten Abfallmengen. Im Jahr 2023 fielen demnach rund 3 Millionen Tonnen Kunststoffverpackungsabfälle an.
Diese Menge zeigt, welche Bedeutung Kunststoffverpackungen im deutschen Abfallaufkommen haben. Die geplante Steuer soll deshalb an einem Bereich ansetzen, in dem aus Sicht der Bundesregierung ein erhebliches Einsparpotenzial besteht.
Dabei geht es nicht nur um klassische Plastikfolien oder Behälter. Auch Verschlüsse, Deckel, Kapseln und andere Bestandteile von Verpackungen können unter die geplante Regelung fallen.
Verbundmaterialien geraten ebenfalls in den Blick
Besonders relevant könnte die Regelung für Verbundverpackungen werden. Solche Verpackungen bestehen aus mehreren unterschiedlichen Materialien, wobei Kunststoff nur einen Teil ausmacht.
Der Entwurf sieht jedoch vor, dass auch solche Produkte steuerpflichtig werden können, wenn der Kunststoffanteil über 5 Prozent liegt.
Damit könnte die neue Abgabe auch Verpackungslösungen erfassen, die auf den ersten Blick nicht vollständig aus Kunststoff bestehen. Unternehmen müssten daher genauer prüfen, aus welchen Materialien ihre Verpackungen zusammengesetzt sind.
Start im Juli 2027 vorgesehen
Der geplante Beginn der neuen Steuer ist der Juli 2027. Bis dahin müsste das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen und die konkrete Umsetzung vorbereitet werden.
Für die betroffenen Unternehmen bedeutet der vorgesehene Termin, dass ausreichend Zeit bleibt, Verpackungsstrukturen und Produktionsprozesse auf mögliche zusätzliche Kosten zu überprüfen.
Besonders Unternehmen mit großen Verpackungsmengen könnten einen Anreiz erhalten, Kunststoff einzusparen oder alternative Lösungen zu entwickeln. Die Höhe von 550 Euro je Tonne macht dabei die verwendete Kunststoffmenge zu einer unmittelbar relevanten Größe für die künftige Kostenplanung.