Rentenreform: Drei Streitpunkte bremsen den Zeitplan

Oktober 13, 2026
Rentenreform: Drei Streitpunkte bremsen den Zeitplan

Nach dem überraschenden Rücktritt von Bärbel Bas steht der neue Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer unmittelbar unter erheblichem Zeitdruck. Die Bundesregierung will die geplante Rentenreform noch 2026 im Kabinett beschließen; der Bundestag soll sich im ersten Quartal 2027 abschließend damit befassen. Inhaltlich sind jedoch weiterhin drei zentrale Fragen ungeklärt: die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, die künftige Behandlung von Minijobs und eine mögliche Anhebung der Altersgrenze bei der Altersteilzeit.

Merz verlangt rasche Vorlage des Rentengesetzes

Bundeskanzler Friedrich Merz machte deutlich, dass der Wechsel an der Spitze des Arbeitsministeriums nicht zu neuen Verzögerungen führen soll. Schweitzer solle nach seinem Amtsantritt die bereits vorbereiteten Reformprojekte möglichst schnell weiterführen.

Merz formulierte seine Erwartung mit den Worten: „Und zwar so schnell und so zügig, dass wir die Gesetzentwürfe, die wir verabredet haben, die zum Teil auch schon im Entwurf da sind, so schnell wie möglich ins Kabinett bekommen.“

Idealerweise soll der Rentenentwurf nicht nur vollständig ausgearbeitet, sondern bereits mit den Fraktionen im Bundestag und den Bundesländern abgestimmt sein. Der Kanzler fügte hinzu: „Und wenn das erreicht wird in diesem Jahr, dann hat er seinen Job gemacht.“

Die ursprüngliche Planung musste bereits angepasst werden. Eine Verabschiedung der Rentenreform im Bundestag bis Ende 2026 ist nicht mehr vorgesehen. Stattdessen liegt das politische Ziel nun im Frühjahr 2027.

Streit um die abschlagsfreie Rente

Der größte Konflikt betrifft die sogenannte Rente nach 45 Versicherungsjahren. Die Alterssicherungskommission, die insgesamt 33 Maßnahmen vorgeschlagen hat, empfiehlt, den abschlagsfreien Rentenzugang für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen.

Die Kommission begründet dies ausdrücklich mit den Belastungen für die Solidargemeinschaft: „Die Abschlagsfreiheit führt faktisch zu höheren Renten zu Lasten der Versichertengemeinschaft.“

Die Regelung wird häufig als „Rente mit 63“ bezeichnet. Diese Bezeichnung stammt aus der Zeit, in der Versicherte bestimmter Jahrgänge nach 45 Beitragsjahren bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand wechseln konnten. Da das gesetzliche Rentenalter inzwischen schrittweise steigt, verschiebt sich auch die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte nach hinten.

Schweitzer hatte die Pläne selbst kritisiert

Für Alexander Schweitzer entsteht bei diesem Thema eine besondere politische Situation. Noch vor seinem Wechsel ins Bundesarbeitsministerium hatte er Änderungen an den Empfehlungen verlangt.

Im September kritisierte Schweitzer, dass nach den Vorschlägen einer „professoralen Kommission“ Menschen weniger von dem erhalten könnten, was sie zuvor erarbeitet hätten. Die gesetzliche Rente müsse aus seiner Sicht verlässlich und nachvollziehbar bleiben.

Damals setzte er darauf, dass der Bundestag im parlamentarischen Verfahren noch Korrekturen vornehmen würde. Nun liegt es ausgerechnet in seiner Verantwortung, einen Gesetzentwurf zu entwickeln, der innerhalb der Koalition mehrheitsfähig ist.

Auch die SPD will die Empfehlung nicht unverändert übernehmen und drängt zumindest auf Härtefallregelungen.

Auch CDU-Politiker fordern Ausnahmen

Widerstand gegen eine vollständige Abschaffung der abschlagsfreien Regelung kommt nicht nur aus der SPD.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hatte bereits darauf verwiesen, dass sich Erwerbsbiografien regional erheblich unterscheiden. Menschen in Ostdeutschland hätten teilweise andere Berufsverläufe und niedrigere Renten und könnten deshalb besonders stark von Änderungen betroffen sein.

Unterstützung erhielt Kretschmer unter anderem von Sven Schulze aus Sachsen-Anhalt und Mario Voigt aus Thüringen.

Die CDU-Spitze hält grundsätzlich dennoch an einer Reform fest. Merz argumentierte, es sei weder gerecht noch für Rentenversicherung und Volkswirtschaft dauerhaft finanzierbar, wenn gesunde und arbeitsfähige Menschen ohne Abschläge deutlich früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden.

Minijobs werden zum zweiten Konfliktfeld

Ein weiterer Streitpunkt betrifft die geringfügige Beschäftigung. Zwar sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, Beschäftigte können sich bislang jedoch auf Antrag von dieser Pflicht befreien lassen.

Die Reformkommission will diese Möglichkeit weitgehend abschaffen. Minijobber sollen künftig grundsätzlich in die Rentenversicherung einzahlen. Eine Ausnahme ist lediglich für Schülerinnen und Schüler vorgesehen.

Noch weiter reicht der Vorschlag, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs vollständig zu beseitigen. Bislang gelten für diese Beschäftigungsform besondere Regeln bei Sozialabgaben und Einkommensteuer.

Die Kommission sieht darin insbesondere bei dauerhaft ausgeübten Minijobs ein Risiko unzureichender sozialer Absicherung. Besonders Frauen könnten langfristig von niedrigen Rentenansprüchen betroffen sein.

Teile der Union lehnen eine faktische Abschaffung des bisherigen Minijob-Modells jedoch ab. Auch CSU-Chef Markus Söder hatte die weitreichenden Vorschläge bereits kritisiert.

Altersteilzeit soll später beginnen

Der dritte große offene Punkt betrifft die Altersteilzeit.

Nach geltender Regelung kann sie bereits ab einem Alter von 55 Jahren genutzt werden. Arbeitnehmer können dabei ihre verbleibende Arbeitszeit bis zum Renteneintritt reduzieren.

Die Kommission schlägt vor, das Mindestalter auf 58 Jahre anzuheben und künftig zusätzlich an die jeweilige gesetzliche Regelaltersgrenze zu koppeln.

Auch das sogenannte Blockmodell steht zur Diskussion. Bislang können Beschäftigte zunächst für einen bestimmten Zeitraum vollständig weiterarbeiten und anschließend in einer zweiten Phase vollständig freigestellt werden. Genau dieses Modell soll nach dem Vorschlag der Kommission entfallen.

Söder warnt vor weiteren Verzögerungen

Markus Söder fordert eine schnelle politische Entscheidung und lehnt es ab, die offenen Fragen bis zu einem SPD-Parteitag zum Jahreswechsel aufzuschieben.

Im Zusammenhang mit der Rentenreform erklärte er: „Wir müssen Entscheidungen treffen.“

Schweitzer müsse nach Auffassung des CSU-Chefs die bereits innerhalb der Koalition erzielten Vereinbarungen respektieren. Bei der sogenannten Rente mit 63 dürfe es kein „generelles Zurück auf Los“ geben.

Gleichzeitig zeigte Söder Bereitschaft, über Härtefallregelungen und Übergangsbestimmungen zu sprechen. Damit besteht zumindest Spielraum für einen Kompromiss bei besonders betroffenen Versichertengruppen.

Wirtschaft fordert schnelleres Reformtempo

Auch die Arbeitgeber erhöhen den Druck auf die Bundesregierung.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger warnte vor erheblichen Folgen, sollte die Reform der sozialen Sicherungssysteme weiter verschleppt werden. Er sagte: „Hält der Lähmungszustand bis zur nächsten Wahl an, womöglich bis 2029, wäre das politisch und ökonomisch eine Katastrophe.“

Die 33 Vorschläge der Rentenkommission bezeichnete Dulger als „in sich schlüssig“.

Auch der CDU-Wirtschaftsrat fordert einen Kurswechsel im Arbeitsministerium. Generalsekretär Wolfgang Steiger erklärte: „Mit der Neubesetzung zieht hoffentlich neuer politischer Gestaltungswille ein.“ Der Wechsel eröffnet aus seiner Sicht die Möglichkeit, die zuletzt festgefahrenen Konflikte in der Sozial- und Reformpolitik neu zu bewegen.

Union und SPD sehen noch Raum für Einigung

Trotz der offenen Konflikte gibt es innerhalb der Koalition auch Stimmen, die mit einer Verständigung rechnen.

Unionsfraktionschef Thorsten Frei räumte ein: „Wir müssen deutlich bessere Ergebnisse erzielen.“ Gleichzeitig sieht er weiterhin die Möglichkeit einer gemeinsamen Lösung zwischen CDU, CSU und SPD.

Frei erklärte: „Ich bin davon überzeugt, dass wir bei der Rente, ähnlich wie bei anderen Themen, die das Arbeits- und Sozialministerium betreffen, auch zu einer gemeinsamen Lösung kommen werden.“

Auch SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf betont, dass die Differenzen nicht sämtliche Vorschläge betreffen. Nach seinen Angaben sind 30 von 33 Maßnahmen der Rentenkommission politisch weitgehend unstrittig. Über die verbleibenden Punkte werde man sich ebenfalls einigen können.

Klingbeil sieht Reform weiterhin im Zeitplan

SPD-Chef Lars Klingbeil versucht zugleich, den Eindruck einer grundsätzlichen Verzögerung zurückzuweisen. Er erklärte: „Wir waren wie verabredet im Zeitplan auch für die Rentenreform.“

Nach seiner Darstellung hatte die Koalition vereinbart, zunächst die drei Landtagswahlen im September abzuwarten, bevor neue Gesetzentwürfe vorgelegt werden. Die noch fehlende Vorlage sei deshalb nicht allein auf interne Auseinandersetzungen zurückzuführen.

Klingbeil verteidigte zudem die Arbeit von Bärbel Bas und widersprach dem Vorwurf, sie habe das Reformprojekt gebremst. Für ihren Nachfolger Schweitzer gelte nun, die noch offenen politischen Fragen schnell zu klären. Am Reformvorhaben selbst gebe es „kein Wackeln daran“.

nicht verpassen