CDU verlässt bei Siegmund-Wahl den Landtagssaal

Oktober 13, 2026
CDU verlässt bei Siegmund-Wahl den Landtagssaal

Die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt hat sich auf ein ungewöhnliches Vorgehen bei der bevorstehenden Ministerpräsidentenwahl verständigt. Wenn AfD-Kandidat Ulrich Siegmund in den ersten beiden Wahlgängen zur Abstimmung steht, wollen die christdemokratischen Abgeordneten geschlossen den Plenarsaal verlassen und damit nicht an der geheimen Wahl teilnehmen. Bei einer fraktionsinternen Abstimmung unterstützten 14 der 15 CDU-Abgeordneten diesen Kurs. Lediglich der frühere Fraktionsvorsitzende Guido Heuer enthielt sich.

Hinter dem Schritt steht die Sorge, einzelne CDU-Abgeordnete könnten in der geheimen Abstimmung entgegen der Fraktionslinie für Siegmund stimmen. Durch die geschlossene Abwesenheit soll ausgeschlossen werden, dass Stimmen aus der CDU dem AfD-Politiker zur erforderlichen Mehrheit verhelfen.

14 CDU-Abgeordnete stimmen für den Kurs

Die Entscheidung fiel nach einer längeren Beratung innerhalb der CDU-Landtagsfraktion. Von den 15 Abgeordneten votierten 14 dafür, bei den entscheidenden Abstimmungen zunächst nicht im Plenarsaal zu bleiben.

Guido Heuer, der früher selbst die Fraktion geführt hatte, enthielt sich. Nach Angaben des amtierenden Fraktionschefs Sven Schulze will Heuer insbesondere rechtliche Fragen rund um das geplante Vorgehen prüfen.

Damit gibt es innerhalb der Fraktion zwar keine vollständige Zustimmung, aber auch keine Gegenstimme.

Schulze hatte zuvor mehrfach deutlich gemacht, dass die CDU Siegmund nicht zum Ministerpräsidenten wählen wolle. Bereits Anfang Oktober erklärte er wörtlich: „Es wird keiner von der CDU zur AfD wechseln.“

CDU will geheime Abweichungen ausschließen

Der Hintergrund des Beschlusses liegt in der Besonderheit einer geheimen Wahl.

Bei der Wahl eines Ministerpräsidenten stimmen die Abgeordneten nicht offen nach Fraktionszugehörigkeit ab. Dadurch lässt sich anschließend nicht feststellen, welcher Parlamentarier welchem Kandidaten seine Stimme gegeben hat.

Genau diese Situation möchte die CDU vermeiden. Bleiben sämtliche CDU-Abgeordneten der Abstimmung fern, können auch keine verdeckten Stimmen aus ihren Reihen für Siegmund abgegeben werden.

Der Plan wurde nach den vorliegenden Angaben von Sven Schulze gemeinsam mit dem Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Stefan Ruland, entwickelt.

Siegmund benötigt mindestens 42 Stimmen

Die Mehrheitsverhältnisse im Landtag machen jede einzelne Stimme bedeutsam.

Das Parlament von Sachsen-Anhalt verfügt über insgesamt 83 Sitze. Für eine absolute Mehrheit sind damit mindestens 42 Stimmen erforderlich.

Die AfD stellt 39 Abgeordnete und ist damit die stärkste Fraktion. Allein kann sie ihren Kandidaten jedoch nicht zum Ministerpräsidenten wählen. Siegmund benötigt in den ersten Wahlgängen mindestens drei zusätzliche Stimmen aus anderen Fraktionen. Die CDU verfügt über 15 Sitze. Daneben gehören dem Parlament jeweils acht Abgeordnete der SPD, der Linken und der Grünen sowie fünf BSW-Abgeordnete an.

BSW kündigt Enthaltung an

Das BSW hat angekündigt, sich bei der Wahl enthalten zu wollen. Damit wären von dieser Seite zunächst keine zusätzlichen Ja-Stimmen für Siegmund zu erwarten.

Sollte gleichzeitig die gesamte CDU-Fraktion den Sitzungssaal verlassen, verringert sich die Zahl der möglichen Stimmen, die der AfD-Kandidat außerhalb seiner eigenen Fraktion gewinnen könnte.

Gerade deshalb besitzt die Entscheidung der CDU eine unmittelbare Bedeutung für die Mehrheitsverhältnisse in den ersten beiden Wahlgängen.

Die AfD wäre weiterhin darauf angewiesen, Unterstützung von Abgeordneten anderer Fraktionen zu erhalten.

Abwesenheit verhindert absolute Mehrheit nicht automatisch

Bei den ersten beiden Wahlgängen ist für die Wahl des Ministerpräsidenten die absolute Mehrheit der Mitglieder des Landtags erforderlich.

Das bedeutet: Entscheidend sind nicht nur die tatsächlich abgegebenen Stimmen. Siegmund muss unabhängig von der Zahl der anwesenden Parlamentarier mindestens 42 Stimmen erreichen.

Wenn die 15 CDU-Abgeordneten nicht teilnehmen, reduziert sich diese notwendige Zahl deshalb nicht. Ihre Abwesenheit wirkt politisch ähnlich wie fehlende Ja-Stimmen, weil sie Siegmund nicht dabei helfen kann, die festgelegte Mehrheit zu erreichen.

Genau auf diesen Effekt zielt die Strategie der CDU.

Dritter Wahlgang bleibt ungeklärt

Wie sich die CDU in einem möglichen dritten Wahlgang verhalten wird, ist bislang nicht festgelegt.

Das ist von erheblicher Bedeutung, weil dort andere Mehrheitsbedingungen gelten können. Während zunächst die absolute Mehrheit erforderlich ist, kann später eine einfache Mehrheit entscheidend werden.

Fraktionschef Sven Schulze hat deshalb bislang offengelassen, ob die CDU-Abgeordneten auch dann geschlossen fernbleiben oder ihre Strategie ändern.

Die Entscheidung betrifft somit zunächst ausdrücklich die ersten beiden Abstimmungsrunden.

Vorherige geheime Wahl sorgt für Misstrauen

Der ungewöhnliche Schritt der CDU steht auch im Zusammenhang mit den Erfahrungen aus der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags.

Bei der Wahl des AfD-Politikers Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten erhielt dieser mehr Stimmen, als AfD und BSW zusammen Abgeordnete stellen. Rausch wurde mit 48 von 82 abgegebenen Stimmen gewählt. Dadurch entstanden Spekulationen darüber, ob auch Parlamentarier anderer Fraktionen für ihn gestimmt haben könnten. Wegen der geheimen Wahl lässt sich allerdings nicht feststellen, von welchen Abgeordneten die zusätzlichen Stimmen tatsächlich kamen.

In der Folge geriet auch die CDU in den Fokus entsprechender Vermutungen. Beweise dafür, dass bestimmte CDU-Abgeordnete Rausch gewählt haben, gibt es aufgrund des Wahlgeheimnisses nicht.

Schulze setzt auf sichtbare Geschlossenheit

Mit dem geplanten Verlassen des Saals versucht die Fraktionsführung nun, bei der Ministerpräsidentenwahl gar keinen Raum für vergleichbare Spekulationen entstehen zu lassen.

Die Strategie macht das Abstimmungsverhalten der CDU faktisch sichtbar, obwohl die eigentliche Wahl geheim erfolgt: Wer nicht anwesend ist, kann keine Stimme für einen Kandidaten abgegeben haben.

Für die Fraktionsführung ist dies zugleich eine Möglichkeit, die vereinbarte politische Linie nach außen nachprüfbar zu machen.

Das Vorgehen ist jedoch ungewöhnlich, weil eine Fraktion bewusst auf die Teilnahme an einer wichtigen parlamentarischen Wahl verzichtet, anstatt ihre Abgeordneten im Saal gegen einen Kandidaten stimmen zu lassen.

AfD besitzt 39 der 83 Landtagsmandate

Ausgangspunkt der komplizierten Situation ist das Ergebnis der Landtagswahl. Die AfD stellt mit 39 von insgesamt 83 Mandaten die größte Fraktion, verfügt aber nicht über die für eine alleinige Regierungsbildung erforderliche absolute Mehrheit.

Die CDU kommt auf 15 Mandate und ist damit deutlich kleiner als in der vorherigen Wahlperiode. SPD, Grüne und Linke verfügen jeweils über acht Sitze, das BSW über fünf.

Für Ulrich Siegmund bedeutet diese Sitzverteilung, dass er bei einer Kandidatur zwingend Unterstützung außerhalb der eigenen Fraktion benötigt.

Ministerpräsidentenwahl wird zum Rechentest

In den ersten beiden Wahlgängen ist die Ausgangslage mathematisch klar: 39 AfD-Stimmen reichen nicht aus, notwendig sind mindestens 42.

Selbst wenn sämtliche AfD-Abgeordneten geschlossen für Siegmund stimmen, fehlen ihm somit mindestens drei Stimmen.

Der CDU-Beschluss soll verhindern, dass diese Stimmen aus den Reihen der Christdemokraten kommen können. Gleichzeitig hat das BSW eine Enthaltung angekündigt.

Ob Siegmund dennoch zusätzliche Stimmen aus anderen Fraktionen erhält und wie sich die Mehrheitsverhältnisse in einem möglichen dritten Wahlgang verändern, wird erst die Abstimmung zeigen.

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