Zwei Euro Bearbeitungsgebühr ab November
Auf Europas Paketdienste kommt eine neue Belastung zu. Ab dem 1. November soll für zahlreiche Kleinsendungen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von zwei Euro pro Paket erhoben werden.
Betroffen sind insbesondere Waren, die über internationale Onlineplattformen direkt an Kunden in der EU verkauft und verschickt werden. Dazu zählen unter anderem Angebote von Shein, Temu und AliExpress.
Die Europäische Union reagiert damit auf die enorme Zunahme kleiner Sendungen aus dem Ausland. Millionen einzelne Pakete verursachen bei Zollbehörden einen erheblichen Prüf- und Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig steht der grenzüberschreitende Onlinehandel mit sehr günstigen Produkten zunehmend im Mittelpunkt der europäischen Zollpolitik.
Milliarden Sendungen passieren Europas Grenzen
Die Dimension des Problems wird anhand der Paketmengen deutlich. Nach Angaben der EU-Staaten wurden die europäischen Zollbehörden im Jahr 2025 mit rund sechs Milliarden Paketen aus dem Onlinehandel konfrontiert.
Etwa 90 Prozent dieser Sendungen kamen aus China.
Damit gelangen jährlich Milliarden einzelne Warenlieferungen in den europäischen Binnenmarkt. Viele davon enthalten relativ günstige Produkte, deren Warenwert teilweise nur wenige Euro beträgt.
Für die Zollbehörden bedeutet die Masse der Sendungen einen erheblichen Aufwand. Auch bei kleinen Paketen müssen unter anderem Einfuhrdaten verarbeitet, Waren kontrolliert und mögliche Verstöße gegen Vorschriften erkannt werden.
Die neue Gebühr soll dazu beitragen, diese wachsenden Kosten zu finanzieren.
Plattformen sollen die Gebühr bezahlen
Die zusätzlichen zwei Euro sollen nach den bisherigen Regelungen nicht unmittelbar beim europäischen Kunden kassiert werden. Verantwortlich für die Zahlung sind vielmehr die Online-Handelsplattformen beziehungsweise die jeweiligen Akteure des internationalen Handels.
Eingezogen werden soll die Abgabe durch die zuständigen nationalen Behörden.
Damit will die EU die finanzielle Belastung des neuen Systems dort ansetzen, wo die große Zahl der Kleinsendungen entsteht. Für Verbraucher bedeutet das allerdings nicht zwangsläufig, dass die Änderung ohne Folgen bleibt. Händler und Plattformen könnten zusätzliche Kosten zumindest teilweise in ihre Preise einrechnen.
Welche Auswirkungen die neue Gebühr letztlich auf die Endpreise hat, dürfte deshalb auch davon abhängen, wie die Anbieter mit den zusätzlichen Kosten umgehen.
Zollreform geht deutlich weiter
Die Zwei-Euro-Abgabe ist nicht als isolierte Einzelmaßnahme gedacht. Sie gehört zu einer umfassenderen Reform des europäischen Zollsystems.
Ziel ist unter anderem, internationale Warenströme effizienter zu bearbeiten und gleichzeitig die Kontrolle über eingeführte Produkte zu verbessern. Besonderes Augenmerk liegt auf Waren, die nicht den europäischen Vorschriften entsprechen oder möglicherweise gefährlich beziehungsweise unsicher sind.
Die EU will dabei die Zollabwicklung stärker digitalisieren und zentralisieren.
Ein wichtiger Bestandteil der Reform ist deshalb die geplante EU-Zollbehörde. Sie soll im kommenden Jahr in Lille ihre Arbeit aufnehmen.
Bereits seit Juli gelten neue Zollregeln
Die Zwei-Euro-Gebühr ist zudem nicht die einzige neue Belastung für günstige Auslandssendungen. Bereits seit Juli wird auf bestimmte preiswerte Waren aus Drittländern unabhängig davon eine pauschale Zollabgabe erhoben.
Dabei fallen drei Euro je Warengruppe innerhalb einer Sendung an.
Grundsätzlich sind die Verkäufer beziehungsweise Importeure für diese Zahlung verantwortlich. In der Praxis können die zusätzlichen Kosten jedoch beim Käufer landen. Einige Händler geben die Zollbelastung an ihre Kunden weiter, wodurch sich der Endpreis einer Bestellung erhöht.
Damit treffen innerhalb relativ kurzer Zeit mehrere Änderungen auf den internationalen Onlinehandel.
Frankreich meldet deutlich weniger Kleinsendungen
Welche Auswirkungen die neuen Regeln auf das Bestellverhalten haben, lässt sich für die gesamte EU bislang noch nicht abschließend beurteilen. Europaweite Zahlen zur Entwicklung der Paketmengen liegen derzeit noch nicht vor.
Aus Frankreich gibt es jedoch bereits Hinweise auf einen erheblichen Rückgang.
Nach Angaben des französischen Wirtschaftsministeriums wurden in den ersten Wochen nach Einführung der neuen Zollpauschale bis zu 40 Prozent weniger kleine Pakete eingeführt.
Ob dieser Rückgang dauerhaft anhält oder lediglich eine kurzfristige Reaktion auf die veränderten Bedingungen darstellt, lässt sich anhand der bisherigen Daten noch nicht feststellen.
Übergang bis zur vollständigen Zollpflicht
Die derzeitigen Regelungen sind teilweise als Übergangslösungen angelegt. Eine weitreichendere Veränderung ist für 2028 vorgesehen.
Dann soll eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle des Warenverkehrs bereitstehen. Gleichzeitig soll die bisherige Behandlung besonders günstiger Sendungen grundlegend verändert werden.
Nach den geplanten Regeln sollen künftig alle Waren, die in die EU eingeführt werden, ab dem ersten Euro zollpflichtig sein.
Damit würde die bisherige Sonderbehandlung bestimmter Kleinsendungen endgültig an Bedeutung verlieren.
Onlinehandel steht vor höheren Einfuhrkosten
Für internationale Onlinehändler verändert sich damit das Geschäft mit europäischen Kunden erheblich. Gerade Anbieter, deren Geschäftsmodell auf einer großen Zahl sehr günstiger Einzelbestellungen basiert, müssen zusätzliche Abgaben und Abwicklungsanforderungen berücksichtigen.
Die Kombination aus zwei Euro Bearbeitungsgebühr ab November, der bereits geltenden Drei-Euro-Zollpauschale für bestimmte Warengruppen und der geplanten vollständigen Zollpflicht ab 2028 erhöht den regulatorischen Druck auf den grenzüberschreitenden Billighandel.
Für die europäischen Zollbehörden steht gleichzeitig die Frage im Mittelpunkt, wie sich Milliarden Kleinsendungen effizient kontrollieren lassen, ohne die Abwicklung des internationalen Handels unnötig zu verlangsamen.