Der Bundestag verschiebt die Grenzen im Gesundheitssystem
Die neue Apothekenreform verändert den Alltag für Patienten spürbar. Künftig sollen Apotheken deutlich mehr leisten dürfen als bisher. Geplant sind zusätzliche Impfungen, neue Vorsorgeangebote, Tests, bestimmte Blutentnahmen und in engen Grenzen sogar die Abgabe mancher verschreibungspflichtiger Medikamente ohne vorherigen Arztbesuch. Die schwarz-rote Koalition will damit die Versorgung breiter aufstellen und Apotheken stärker in das Gesundheitssystem einbinden.
Der Hintergrund ist ernst. Vor allem kleinere und ländliche Apotheken stehen seit Jahren unter Druck. Personalmangel und sinkende Wirtschaftlichkeit machen vielen Betrieben zu schaffen. Zugleich sinkt die Zahl der Apotheken kontinuierlich. Ende März lag sie nur noch bei 16.541 und damit auf dem niedrigsten Stand seit 1977. Genau an diesem Punkt setzt die Reform an. Die Bundesregierung will Apotheken wirtschaftlich stabilisieren und Patienten schneller versorgen.
Warum die Reform überhaupt kommt
Offiziell geht es um „mehr Eigenverantwortung und Flexibilität“. Dahinter steckt jedoch ein viel größeres Problem. Das deutsche Gesundheitssystem leidet an überlasteten Arztpraxen, langen Wegen im ländlichen Raum und einem Apothekensterben, das die Versorgung vor Ort zunehmend ausdünnt. Mehr als 90 Prozent des Umsatzes der Apotheken stammen weiterhin aus dem klassischen Arzneimittelgeschäft mit und ohne Rezept. Neue Leistungen sollen nun zusätzliche Einnahmequellen schaffen und zugleich Patienten entlasten.
Wichtig ist: Die Reform soll Apotheken nicht in Arztpraxen verwandeln. Nach den Plänen geht es ausdrücklich nicht um komplexe Diagnosen oder darum, ärztliche Begutachtung grundsätzlich zu ersetzen. Trotzdem ist die Verschiebung der Zuständigkeiten erheblich. Apotheken werden näher an die unmittelbare Patientenversorgung herangerückt.
Medikamente in bestimmten Fällen auch ohne Rezept
Besonders aufmerksam wird ein Punkt verfolgt: Apotheken sollen in bestimmten Fällen auch verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen. Das ist ein tiefer Einschnitt in die bisherige Praxis. Ganz ohne Grenzen geschieht das allerdings nicht.
Erlaubt werden soll dies in zwei Konstellationen:
- bei bekannten Medikamenten, die ein Patient schon länger einnimmt
- bei unkomplizierten Formen bestimmter akuter Erkrankungen
Im ersten Fall soll die einmalige Abgabe der kleinsten Packung möglich sein, wenn das Fortführen der Therapie keinen Aufschub duldet. Im zweiten Fall will das Ministerium später noch genau festlegen, für welche Erkrankungen das gilt und unter welchen Vorgaben.
Klare Ausschlüsse gibt es ebenfalls. Tabu bleiben sollen unter anderem systemisch wirkende Antibiotika sowie Arzneien mit hohem Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial. Dazu zählen etwa opioidhaltige Medikamente, Hypnotika, Sedativa, Stimulanzien und Anxiolytika. Patienten müssen solche Medikamente zudem selbst bezahlen, wenn sie ohne reguläres Rezept abgegeben werden.
Schnellere Ersatzlösungen bei fehlenden Arzneien
Auch bei Lieferproblemen sollen Patienten künftig schneller an Medikamente kommen. Wenn ein verordnetes Mittel in der Apotheke nicht vorhanden ist, soll leichter ein alternatives Präparat abgegeben werden dürfen. Bislang musste das Ersatzmittel auch beim Großhandel verfügbar sein. Künftig soll es reichen, dass die Apotheke selbst ein passendes Mittel direkt vorrätig hat.
Diese Änderung ist praktisch bedeutsam. Sie kann Patienten unnötige Wartezeiten ersparen und Apotheken beim ständigen Nachbestellen entlasten. Vorgesehen ist diese Regelung allerdings zunächst nur befristet.
Mehr Impfungen direkt in der Apotheke
Künftig sollen Apotheken nicht mehr nur gegen Grippe und Corona impfen dürfen. Vorgesehen ist, dass alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen dort angeboten werden können. Dazu zählen etwa Impfungen gegen Tetanus oder gegen virusbedingte Erkrankungen wie FSME, die durch Zecken übertragen wird.
Für Patienten bedeutet das mehr Nähe und mehr Auswahl. Wer eine Standardimpfung braucht, könnte diese künftig häufiger direkt in der Apotheke erhalten, ohne dafür zwingend einen Arzttermin organisieren zu müssen. Gerade in Regionen mit schlechter ärztlicher Versorgung kann das ein spürbarer Vorteil sein.
Neue Tests und Blutentnahmen
Die Reform sieht außerdem vor, dass Apotheken künftig Schnelltests auf bestimmte Erreger anbieten dürfen, die Patienten selbst bezahlen. Genannt werden unter anderem:
- Adenoviren
- Influenza
- Noroviren
- RS-Viren
- Rotaviren
Die Idee dahinter ist einfach: Infektionen sollen schneller erkannt und Infektionsketten früher unterbrochen werden.
Hinzu kommt eine weitere Neuerung: Apotheken sollen künftig auch Standard-Blutentnahmen aus der Vene durchführen dürfen, etwa zur Kontrolle von Medikamentenwirkungen. Das soll allerdings nur für Patienten ab 18 Jahren gelten. Voraussetzung ist zudem eine vorherige ärztliche Schulung. Auch hier lautet das politische Argument, dass Arztpraxen entlastet und Routineleistungen breiter verteilt werden sollen.
Mehr Vorsorge und Früherkennung
Apotheken sollen künftig auch neue Leistungen zur Vorbeugung und Früherkennung anbieten können. Genannt werden vor allem Angebote rund um:
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Diabetes
- Rauchen
Damit wird die Apotheke stärker zu einer ersten Anlaufstelle für Gesundheitsfragen. Für Patienten kann das praktisch sein. Kritiker sehen darin allerdings auch die Gefahr, dass die Grenzen zwischen Beratung, Screening und medizinischer Behandlung unschärfer werden.
Auch für Apotheken selbst ändert sich viel
Nicht nur Patienten, auch die Betriebe selbst bekommen mehr Spielraum. Erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten sollen Apotheken künftig vorübergehend leiten dürfen. Diese Vertretung soll im Rahmen einer praktischen Erprobung mit behördlicher Genehmigung für maximal 20 Tage, davon höchstens 10 Tage am Stück, möglich sein. Vor allem auf dem Land soll das helfen, den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Zudem sollen die Öffnungszeiten stärker in die Eigenverantwortung der Apotheken gelegt werden. Bislang ergeben sich aus der Pflicht zur ständigen Dienstbereitschaft relativ feste Zeiten, etwa werktags von 8.00 bis 18.30 Uhr. Künftig sollen Betriebe ihre Zeiten flexibler an den tatsächlichen Bedarf anpassen können.
Lob, Warnungen und offener Widerstand
Die Reaktionen fallen gemischt aus. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt grundsätzlich, dass Apotheken mehr Leistungen übernehmen können. Gleichzeitig mahnt sie, dass solche Aufgaben nur von wirtschaftlich gesunden Betrieben erbracht werden könnten. In der Branche wächst deshalb der Druck, dass eine angekündigte Honorarerhöhung endlich kommt.
Deutlich schärfer reagieren Ärztevertreter. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt: „Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie sind keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gegeben werden dürfen.“ Besonders zugespitzt fügte sie hinzu: „Medikamente sind keine Bonbons.“
Auch bei den Krankenkassen regt sich Widerstand. Sie kritisieren vor allem eine weitere Neuregelung zu Biosimilars. Für biotechnologisch hergestellte Präparate mit ausgelaufenem Patentschutz sollen bis Mitte 2028 keine exklusiven preisdämpfenden Rabattverträge mehr möglich sein. Die Kassen sprechen hier von einem weiteren Geschenk an die Pharmaindustrie.
Für Patienten wird vieles leichter, aber nicht einfacher
Für Patienten bringt die Reform mehr Wege, schneller an Versorgung zu kommen. Sie bringt aber auch neue Verantwortung, neue Grauzonen und neue Diskussionen darüber, wer künftig was entscheiden darf. Die Apotheke wird bequemer erreichbar, aber auch politisch umkämpfter. Genau darin liegt der eigentliche Kern dieser Reform.