Bundestag erlaubt wieder neue Öl- und Gasheizungen

Juli 10, 2026
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Der Deutsche Bundestag hat die umstrittene Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes verabschiedet. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz verändert die Bundesregierung die bisherigen Vorgaben für den Einbau von Heizungsanlagen grundlegend. Neue Gas- und Ölheizungen dürfen künftig wieder installiert werden, müssen jedoch schrittweise mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden.

Die namentliche Abstimmung erfolgte am letzten Sitzungstag vor der parlamentarischen Sommerpause. Während die Regierungsparteien von größerer Entscheidungsfreiheit und mehr Technologieoffenheit sprechen, befürchtet die Opposition steigende Belastungen für Eigentümer und Mieter sowie einen deutlichen Rückschritt beim Klimaschutz.

65-Prozent-Vorgabe wird abgeschafft

Nach der bislang geltenden Regelung sollte grundsätzlich jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Vorgabe war von der früheren Ampelregierung beschlossen worden und galt zunächst vor allem in Neubaugebieten. Für bestehende Gebäude waren längere Fristen und Übergangsregelungen vorgesehen.

Die neue Regierungskoalition aus Union und SPD hebt diese feste Quote nun auf. Stattdessen sollen Hauseigentümer wieder zwischen verschiedenen Heiztechnologien wählen können. Neben Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasseanlagen dürfen damit auch neue Heizungen eingebaut werden, die zunächst Erdgas oder Heizöl verwenden.

Der fossile Betrieb soll jedoch nicht dauerhaft unverändert möglich bleiben. Für neu installierte Anlagen ist vorgesehen, den Anteil CO₂-neutraler oder emissionsärmerer Brennstoffe in mehreren Stufen zu erhöhen.

Reiche setzt auf größere Technologieauswahl

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte die Reform bereits vor der Abstimmung als Abkehr von starren technischen Vorgaben dargestellt. Die Bundesregierung wolle „Heizungszwänge“ durch Technologieoffenheit ersetzen, erklärte die CDU-Politikerin.

Reiche hatte in diesem Zusammenhang mehrfach von einem angeblichen „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen. Hauseigentümer sollten nach Ansicht der Ministerin selbst entscheiden können, welche Heizung zu ihrem Gebäude, ihrer finanziellen Situation und der örtlichen Energieversorgung passt.

Die Koalition argumentiert, die bisherige Regelung habe bei zahlreichen Bürgern Verunsicherung ausgelöst. Besonders Eigentümer älterer Gebäude hätten befürchtet, kurzfristig hohe Investitionen tätigen zu müssen.

Biomethan und grünes Heizöl sollen zunehmen

Ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes ist die sogenannte Biotreppe. Sie schreibt vor, dass neu eingebaute Öl- und Gasheizungen nach und nach einen höheren Anteil klimafreundlicher Brennstoffe verwenden müssen.

Ab Januar 2029 soll der vorgeschriebene Anteil zunächst mindestens 10 Prozent betragen. Bereits ein Jahr später, ab Januar 2030, steigt die Quote auf 15 Prozent. Ab 2035 müssen mindestens 30 Prozent der verwendeten Brennstoffe als klimafreundlich gelten. Ab 2040 ist ein Anteil von mindestens 60 Prozent vorgesehen.

Als mögliche Energieträger kommen unter anderem Biomethan, synthetische Brennstoffe oder alternative flüssige Kraftstoffe infrage. Ob diese Produkte künftig in ausreichender Menge und zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stehen werden, ist allerdings umstritten.

Neue Quote auch für bestehende Anlagen

Nicht nur neu eingebaute Heizungen sind von der Reform betroffen. Für bereits vorhandene Anlagen soll ab 2028 eine sogenannte Grüngasquote eingeführt werden.

Zum Start könnte diese Quote bei bis zu einem Prozent liegen. Zahlreiche Einzelheiten sind jedoch noch offen. Dazu gehört unter anderem die Frage, welche Brennstoffe anerkannt werden und wie die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert werden soll.

Gestrichen wurde dagegen die bisherige Bestimmung, wonach fossile Brennstoffe ab 2045 nicht mehr in Heizkesseln eingesetzt werden dürfen. Ein generelles Verbot für den Betrieb fossiler Heizungen ist im neuen Gesetz somit nicht mehr enthalten.

Opposition warnt vor dauerhaft hohen Heizkosten

Die Oppositionsparteien kritisierten die Neuregelung während der Bundestagsdebatte scharf. Die Linke sprach von einer drohenden „Kostenfalle“. Hintergrund sind vor allem die steigenden CO₂-Abgaben auf Erdgas und Heizöl sowie mögliche Erhöhungen der Netzentgelte.

Da immer mehr Haushalte das Gasnetz verlassen könnten, müssten die verbleibenden Nutzer nach Einschätzung von Kritikern einen wachsenden Anteil der Netzbetriebskosten tragen. Dadurch könnten sich Gasheizungen trotz niedrigerer Anschaffungskosten langfristig als besonders teure Lösung erweisen.

Auch die Grünen warnten davor, die finanziellen Risiken fossiler Heizsysteme zu unterschätzen. Die Partei verwies unter anderem auf die zuletzt stark gestiegenen Preise für Öl und Gas im Zusammenhang mit dem Irankrieg.

Die Grünen-Abgeordnete Julia Verlinden erklärte: „Dieses Teuer-Heizen-Gesetz ist die schlechteste Wirtschaftspolitik aller Zeiten.“

Koalition spricht von neuer Wahlfreiheit

Vertreter von Union und SPD verteidigten die Reform dagegen als Reaktion auf die breite Ablehnung des bisherigen Heizungsgesetzes. Die Menschen sollten nicht durch pauschale Vorschriften bevormundet werden, sondern eine eigene Entscheidung über die geeignete Heiztechnik treffen können.

Die SPD-Abgeordnete Angelika Glöckner sagte über die frühere Regelung, sie sei von den Bürgerinnen und Bürgern „überhaupt nicht angenommen“ worden.

Nach Darstellung der Koalition soll die neue Gesetzgebung mehr Akzeptanz schaffen und den unterschiedlichen Voraussetzungen von Gebäuden stärker Rechnung tragen. Nicht jedes Haus könne wirtschaftlich mit einer Wärmepumpe ausgestattet oder kurzfristig an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden.

Vermieter müssen sich stärker beteiligen

Das Gesetz enthält zudem neue Vorgaben zum Schutz von Mietern. Ab 2028 sollen Vermieter zur Hälfte an den Netzentgelten und den anfallenden CO₂-Kosten beteiligt werden.

Damit soll verhindert werden, dass Eigentümer zwar eine vergleichsweise günstige fossile Heizung einbauen, die langfristig steigenden Betriebskosten jedoch vollständig auf die Bewohner umlegen. Wie hoch die tatsächliche Entlastung ausfallen wird, hängt unter anderem von den zukünftigen Energiepreisen und der Entwicklung des CO₂-Preises ab.

Gleichzeitig werden die staatlichen Fördermittel für den Austausch alter Heizungsanlagen deutlich reduziert. Für Eigentümer bedeutet dies, dass ein größerer Anteil der Modernisierungskosten künftig selbst finanziert werden muss.

Weiteres Brennstoffgesetz noch 2026 geplant

Noch im laufenden Jahr soll die Bundesregierung einen weiteren Gesetzentwurf vorlegen. Dieser soll nicht unmittelbar die Hauseigentümer, sondern die Anbieter von Brennstoffen verpflichten.

Nach den bisherigen Planungen müssen die Lieferanten ihr Angebot bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umstellen. Dadurch will die Regierung sicherstellen, dass auch weiterhin betriebene Gas- und Ölheizungen langfristig ohne fossile Energieträger auskommen.

Kritiker bezweifeln, dass klimaneutrale Brennstoffe rechtzeitig in ausreichender Menge verfügbar sein werden. Zudem rechnen sie mit erheblichen Preissteigerungen. Mehrere Gegner der Reform sehen das deutsche Ziel gefährdet, bis 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Gegen einzelne Bestandteile des Gesetzes werden deshalb auch gerichtliche Klagen erwartet.

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