Die Bundesregierung plant für 2027 einen umfangreichen Umbau bei Steuern, Familienleistungen und staatlichen Zuschüssen. Gleichzeitig soll der Bund deutlich mehr Geld ausgeben, während bei verschiedenen Leistungen für Bürger gespart wird. Für viele Haushalte bedeutet das eine Mischung aus Steuerentlastungen, höheren Familienleistungen und gleichzeitig gekürzten Sozialleistungen.
Der geplante Bundeshaushalt umfasst 555,4 Milliarden Euro. Das sind knapp 31 Milliarden Euro beziehungsweise rund 6 Prozent mehr als im laufenden Jahr. Gleichzeitig soll die Nettokreditaufnahme von 98 Milliarden auf 118,7 Milliarden Euro steigen.
Besonders stark wachsen die Ausgaben für die Bundeswehr und die Zinszahlungen. Bei den Investitionen im Kernhaushalt ist dagegen sogar ein leichter Rückgang vorgesehen.
Für Bürger sind vor allem mehrere Änderungen relevant.
Einkommensteuer bringt Entlastungen
Bei der Einkommensteuer sind für 2027 Veränderungen vorgesehen, die vor allem Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Einkommen entlasten sollen.
Geplant sind unter anderem:
- Grundfreibetrag: Anstieg von 12.348 auf 12.564 Euro
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Anstieg von 1.230 auf 1.430 Euro
- Spitzensteuersatz: Grenze steigt von 69.878 auf 70.600 Euro
- Ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten
- Ab 280.000 Euro soll der Steuersatz auf 47 Prozent steigen
Nach den vorliegenden Berechnungen fällt die Entlastung je nach Einkommen unterschiedlich aus. Alleinstehende sollen zwischen etwa 75 und 125 Euro jährlich sparen können. Bei Alleinerziehenden werden Entlastungen von ungefähr 20 bis 75 Euro erwartet.
Kinderlose Paare könnten je nach Einkommen und steuerlicher Veranlagung zwischen 0 und 250 Euro weniger zahlen. Für Familien wird eine Entlastung von etwa 130 bis 600 Euro genannt.
Kindergeld steigt – andere Leistung fällt weg
Familien erhalten nach den Plänen künftig mehr Kindergeld. Die monatliche Zahlung soll von derzeit 259 auf 267 Euro pro Kind steigen.
Das entspricht einer zusätzlichen Zahlung von 96 Euro pro Kind und Jahr.
Parallel soll der Kinderfreibetrag auf 10.056 Euro angehoben werden. Davon profitieren insbesondere Familien mit höheren Einkommen, bei denen die steuerliche Wirkung des Freibetrags größer ist als die finanzielle Wirkung des Kindergeldes.
Für Familien mit geringerem Einkommen ist dagegen vor allem die Erhöhung des Kindergeldes entscheidend.
Doch gleichzeitig wird eine andere Familienleistung gestrichen.
Kindersofortzuschlag soll entfallen
Der bisherige Kindersofortzuschlag von 25 Euro im Monat soll abgeschafft werden. Die Leistung wurde 2022 als Übergangslösung eingeführt, nachdem die ursprünglich geplante Kindergrundsicherung nicht umgesetzt wurde.
Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet die Streichung rechnerisch einen Verlust von 600 Euro pro Jahr.
Die Erhöhung des Kindergeldes kann diesen Wegfall bei vielen betroffenen Familien nicht vollständig ausgleichen. Gerade Haushalte mit niedrigen Einkommen sind deshalb besonders stark betroffen, weil sie von den steuerlichen Entlastungen häufig deutlich weniger profitieren als Haushalte mit höheren Einkommen.
Damit entsteht bei den Familienleistungen ein widersprüchliches Bild: Das Kindergeld steigt, gleichzeitig fällt eine zusätzliche Unterstützung für einkommensschwache Familien weg.
Wohngeld wird deutlich zurückgefahren
Besonders einschneidend könnten die geplanten Änderungen beim Wohngeld ausfallen.
Der Bundesanteil an den Wohngeldausgaben soll von 2,4 auf 1,8 Milliarden Euro sinken. Das entspricht einer Kürzung um 25 Prozent.
Vorgesehen sind mehrere Veränderungen:
- Die reguläre Wohngelderhöhung für 2027 soll ausgesetzt werden.
- Die Heizkostenkomponente wird halbiert.
- Einkommen soll künftig stärker auf den Anspruch angerechnet werden.
- Dadurch wird der Kreis der Anspruchsberechtigten kleiner.
Für einen Einpersonenhaushalt soll die Heizkostenkomponente von 96 auf 48 Euro sinken. Bei einem Zweipersonenhaushalt ist eine Reduzierung von 124 auf 62 Euro vorgesehen.
Allerdings handelt es sich dabei um Bestandteile der Wohngeldberechnung. Die tatsächliche Auszahlung sinkt deshalb nicht zwangsläufig exakt um den jeweiligen Betrag.
Die finanziellen Auswirkungen könnten dennoch erheblich sein. Die Bundesregierung rechnet damit, dass bis 2029 rund 238.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch verlieren könnten. Rund eine Million Haushalte sollen weiterhin Wohngeld erhalten.
Elterngeld: Höhere Sätze, aber kürzere Bezugsdauer
Auch beim Elterngeld steht eine grundlegende Veränderung bevor. Der entsprechende Bundesetat soll von 7,51 auf 7,07 Milliarden Euro sinken.
Gleichzeitig sollen die monatlichen Mindest- und Höchstbeträge steigen:
- Mindestbetrag: 330 statt 300 Euro
- Höchstbetrag: 1.900 statt 1.800 Euro
- Einkommensgrenze: weiterhin 175.000 Euro
Der entscheidende Punkt liegt jedoch in der Bezugsdauer.
Das Basiselterngeld soll künftig maximal 12 statt 14 Monate gezahlt werden. Beim Elterngeld Plus soll sich der maximale Zeitraum von 28 auf 24 Monate verkürzen.
Außerdem soll jedes Elternteil jeweils drei Monate reservierte Bezugszeit erhalten. Die übrigen sechs Monate können die Eltern untereinander aufteilen. Ein einzelner Elternteil könnte damit maximal neun Monate Basiselterngeld beziehen.
Das kann trotz höherer Monatsbeträge zu erheblichen Einbußen führen.
Wer beispielsweise bislang zwölf Monate lang 1.000 Euro Elterngeld erhielt, kam auf insgesamt 12.000 Euro. Nach dem geplanten Modell wären bei neun Monaten nur noch 9.000 Euro möglich.
Auch bei Höchstbeträgen kann die Gesamtsumme sinken: Aus bisher 14 Monaten × 1.800 Euro = 25.200 Euro würden künftig 12 Monate × 1.900 Euro = 22.800 Euro.
Alkohol und Tabak sollen stärker besteuert werden
Auch für Verbraucher bestimmter Produkte wird es voraussichtlich teurer. Die Bundesregierung plant höhere Steuern auf Alkohol und Tabak.
Bei Spirituosen soll die Steuer von 13,03 auf 15,64 Euro je Liter reinen Alkohol steigen. Eine 0,7-Liter-Flasche Whisky mit 40 Prozent Alkoholgehalt würde dadurch inklusive Mehrwertsteuer etwa 87 Cent teurer.
Bei Sekt und Schaumwein sind ebenfalls Erhöhungen vorgesehen:
- Mindestens 6 Prozent Alkohol: 1,36 auf 1,63 Euro je Liter
- Unter 6 Prozent Alkohol: 51 auf 61 Cent je Liter
- Alkopops: 55,50 auf 66,60 Euro je Liter reinen Alkohol
Bei einer entsprechenden Flasche Sekt würde die Mehrbelastung je nach Alkoholgehalt ungefähr 9 bis 24 Cent betragen. Bei einem Alkopop werden rund 25 Cent zusätzlicher Endpreis genannt.
Rauchen wird deutlich teurer
Noch stärker kann sich die geplante Tabaksteuer bemerkbar machen. Die Bundesregierung plant eine schrittweise Erhöhung von 2027 bis 2030.
Bereits 2027 soll die Steuer pro Zigarette von 20,27 auf 22,21 Cent steigen.
Für eine durchschnittliche Packung bedeutet das rund 72 Cent Mehrkosten.
Wer täglich eine Packung raucht, müsste damit allein durch diese Erhöhung rechnerisch rund 263 Euro im Jahr zusätzlich aufbringen.
Auch Feinschnitt, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak sollen stärker belastet werden. Bei bestimmten Produkten ist bereits im ersten Jahr eine annähernde Verdoppelung der Steuer vorgesehen.
Handwerkerbonus wird zusammengestrichen
Auch Eigentümer und Mieter, die Renovierungen oder Modernisierungen durchführen lassen, könnten betroffen sein.
Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen soll von bisher 20 auf 15 Prozent der begünstigten Kosten sinken.
Absetzbar sind grundsätzlich unter anderem Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Material und Ersatzteile fallen dagegen nicht unter diesen Bonus.
Zusätzlich soll der maximale Steuerabzug von 1.200 auf 900 Euro sinken.
Die maximale begünstigte Rechnungssumme bleibt bei 6.000 Euro. Wer diese Summe ausschöpft, erhält künftig allerdings nur noch einen Steuerbonus von 900 statt 1.200 Euro.
Damit wird der Vorteil für private Haushalte um 25 Prozent reduziert.
Bundeshaushalt wächst trotz Einsparungen
Die geplanten Veränderungen zeigen eine auffällige Kombination: Der Staatshaushalt wächst deutlich, gleichzeitig werden bei verschiedenen Leistungen für Bürger Einschnitte vorgenommen.
Der Bund plant für 2027 Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro und eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro. Ein erheblicher Teil der zusätzlichen Mittel wird für Verteidigung und Zinsen benötigt.
Für private Haushalte entscheidet sich die finanzielle Wirkung dagegen an vielen einzelnen Stellschrauben: Steuerentlastungen, höheres Kindergeld und höhere Elterngeldsätze stehen Kürzungen beim Wohngeld, dem Wegfall des Kindersofortzuschlags, höheren Verbrauchsteuern und einem reduzierten Handwerkerbonus gegenüber.