Europa verschärft seinen Kurs in der Migrationspolitik
Seit Mitternacht gelten in der Europäischen Union deutlich strengere Regeln im Asylbereich. Mit dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, kurz GEAS, will die EU Verfahren beschleunigen, Abschiebungen konsequenter durchsetzen und die Weiterreise von Schutzsuchenden innerhalb Europas stärker begrenzen. Jahrelang hatten die Mitgliedstaaten um diese Reform gerungen. Nun beginnt eine Phase, in der sich zeigen muss, ob der neue Rechtsrahmen die alten Konflikte tatsächlich entschärfen kann.
Die Stoßrichtung ist klar. Menschen, die in der EU Schutz suchen, sollen schneller erfasst, schneller überprüft und in bestimmten Fällen auch schneller wieder zurückgeführt werden. Gleichzeitig versucht die Union, das seit Jahren umstrittene Verhältnis zwischen Staaten an den Außengrenzen und Ländern im Inneren Europas neu zu ordnen. Gerade dieser Punkt machte die Reform politisch so heikel.
Die Sekundärmigration soll stärker unterbunden werden
Ein zentrales Ziel der neuen Regeln ist es, die sogenannte Sekundärmigration einzudämmen. Gemeint ist damit die Weiterreise von Schutzsuchenden von einem Erstankunftsland wie Griechenland oder Italien in andere Staaten, etwa nach Deutschland. Genau diese Bewegung hatte über Jahre hinweg immer wieder Streit ausgelöst, weil die Zuständigkeit für das Asylverfahren formal eigentlich beim ersten Registrierungsstaat liegt.
In der Praxis funktionierte dieses System aber oft nicht. Länder an den Außengrenzen fühlten sich mit den hohen Ankunftszahlen allein gelassen. Staaten wie Deutschland oder Frankreich pochten dagegen auf die bestehenden Zuständigkeitsregeln. Besonders problematisch wurde es, weil Italien oder Griechenland in vielen Fällen Schutzsuchende, die bereits weitergereist waren, nicht zurücknahmen. Damit wurde aus einer rechtlichen Zuständigkeitsfrage ein dauerhafter politischer Konflikt.
Schnell-Check, Fingerabdrücke und beschleunigte Verfahren
Die Reform bringt nun mehrere neue Instrumente gleichzeitig. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
- ein Schnell-Check direkt nach der Ankunft
- die systematische Erfassung von Fingerabdrücken in einer Datenbank
- beschleunigte Asylverfahren für Menschen aus Staaten mit geringer Anerkennungsquote
Gerade diese beschleunigten Verfahren gelten als Kernstück des neuen Systems. Menschen, deren Chancen auf einen positiven Asylbescheid als besonders gering eingeschätzt werden, sollen ein Grenzverfahren mit einer maximalen Dauer von zwölf Wochen durchlaufen. In dieser Zeit müssen sie damit rechnen, spezielle Aufnahmeeinrichtungen nicht verlassen zu dürfen.
Damit verschiebt die EU ihr Asylsystem deutlich in Richtung Kontrolle, Beschleunigung und Begrenzung. Für Befürworter ist das überfällig. Für Kritiker wächst dagegen die Sorge, dass Freiheitsrechte und individuelle Schutzbedürfnisse unter Druck geraten.
Der neue Solidaritätsmechanismus soll Streit entschärfen
Um die Länder an den Außengrenzen zu entlasten, wurde im Rahmen von GEAS ein neuer Solidaritätsmechanismus geschaffen. Dieser soll verhindern, dass Staaten mit besonders vielen Ankünften die Last allein tragen müssen. Andere EU-Staaten sollen helfen, und zwar auf unterschiedliche Weise:
- durch finanzielle Beiträge
- durch Sachleistungen
- durch die Übernahme von Asylsuchenden
Die Reform versucht also, zwei widersprüchliche Interessen miteinander zu verbinden. Einerseits will sie die Regeln für Registrierung, Verfahren und Rückführungen strenger machen. Andererseits soll sie den Staaten an den Außengrenzen zeigen, dass sie in Krisenzeiten nicht mehr völlig auf sich allein gestellt sind.
EU-Migrationskommissar Magnus Brunner erklärte zum Start des Systems, GEAS stärke das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und verschaffe Europa mehr Kontrolle. Genau das ist der politische Anspruch. Nach Jahren des Misstrauens und der Blockaden soll nun ein Rahmen entstehen, der verbindlicher und kalkulierbarer ist.
Deutschland muss vorerst nichts in den Solidaritätspool einzahlen
Für Deutschland hat das Inkrafttreten eine besondere Ausgangslage. Zu dem bereits ausgehandelten Solidaritätspool für das laufende Jahr muss die Bundesrepublik zunächst keinen Beitrag leisten. Der Grund liegt darin, dass Deutschland viele Asylbewerber angerechnet werden, für die eigentlich andere Staaten zuständig gewesen wären.
In zahlreichen Fällen sind die Fristen zur Rücküberstellung inzwischen abgelaufen. Dadurch musste Deutschland ohnehin selbst die Verantwortung für diese Verfahren übernehmen. Ein ähnlicher Effekt gilt auch für Frankreich. Diese Anrechnung entlastet Berlin vorerst finanziell, ändert aber nichts daran, dass Deutschland das neue System organisatorisch umsetzen muss.
Auch Deutschland muss Grenzverfahren vorbereiten
Obwohl Deutschland nur von EU-Binnengrenzen umgeben ist, wird es die neuen Außengrenzverfahren auch hierzulande geben. Das betrifft vor allem Einreisen per Flugzeug oder Schiff, wenn danach ein Asylantrag gestellt wird. In solchen Fällen greifen künftig auch in Deutschland die neuen Grenzregelungen.
Geplant sind entsprechende Einrichtungen unter anderem an großen internationalen Flughäfen wie:
- München
- Frankfurt am Main
Dafür sollen bundesweit insgesamt 374 Plätze in passenden Unterkünften bereitstehen. Ein Teil dieser Einrichtungen befindet sich noch im Bau. Am Flughafen Berlin Brandenburg nimmt heute eine neue Außengrenzeinrichtung den Betrieb auf. Weitere Standorte in anderen Bundesländern sind in Planung.
Damit wird sichtbar, dass GEAS nicht nur eine abstrakte Reform auf europäischer Ebene ist. Das neue System greift ganz konkret in die Infrastruktur, Verwaltung und Organisation einzelner Mitgliedstaaten ein.
Menschenrechtler warnen vor zu starken Eingriffen
Die Umsetzung der Reform wird in Deutschland nicht nur technisch, sondern auch rechtlich beobachtet. Zuständig sind unter anderem das Deutsche Institut für Menschenrechte sowie die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter. Beide Einrichtungen sollen darauf achten, dass Grundrechte auch unter den verschärften Regeln gewahrt bleiben.
Besonders sensibel ist die Frage der Freiheitseingriffe. Nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Menschenrechte müssen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt bleiben. Noch deutlicher fällt die Kritik bei Minderjährigen aus. Aus Sicht des Instituts verstößt Asylhaft von Kindern immer gegen das Kindeswohl.
Zugleich kündigte das Institut an, Beschwerden von Betroffenen entgegenzunehmen, wenn diese sich in ihren Grundrechten verletzt sehen. Das zeigt, dass mit dem Start des neuen Systems nicht nur Verwaltungsprozesse beginnen, sondern auch neue rechtliche Auseinandersetzungen wahrscheinlich werden.
Europas neues Asylsystem beginnt unter Spannung
Das Inkrafttreten von GEAS markiert einen tiefen Einschnitt in der europäischen Migrationspolitik. Die wichtigsten Elemente des Systems sind nun fest umrissen:
- schnellere Verfahren
- strengere Registrierung
- Fingerabdruck-Erfassung
- Grenzverfahren von bis zu zwölf Wochen
- neuer Solidaritätsmechanismus zur Entlastung der Außengrenzstaaten
- Aufbau neuer Einrichtungen auch in Deutschland
Die EU versucht damit, Ordnung, Kontrolle und Lastenteilung stärker miteinander zu verbinden. Zugleich beginnt die Reform unter erheblichem Druck. Staaten an den Außengrenzen erwarten tatsächliche Entlastung. Länder im Inneren Europas wollen weniger Weiterwanderung. Menschenrechtsorganisationen warnen vor übermäßigen Eingriffen in Freiheitsrechte. Damit startet das neue Asylsystem zwar mit klaren Regeln, aber in einem politischen Umfeld, das weiterhin voller Spannungen steckt.