Brüssel geht erneut gegen den US-Konzern vor
Die Europäische Kommission hat den US-Technologiekonzern Google zu einer Geldbuße von 890 Millionen Euro verurteilt. Nach Auffassung der EU-Wettbewerbshüter hat das Unternehmen mit seiner Suchmaschine sowie dem App-Marktplatz Google Play gegen die europäischen Wettbewerbsregeln verstoßen. Google soll dabei eigene Angebote bevorzugt und Wettbewerber benachteiligt haben.
Neben der hohen Strafe verlangt die Kommission umfangreiche Änderungen an den betroffenen Diensten. Google muss seine Systeme innerhalb von 60 Tagen an die europäischen Vorgaben anpassen. Andernfalls drohen weitere Sanktionen.

Vorwürfe gegen die Suchmaschine
Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Art und Weise, wie Google Inhalte in seiner Suchmaschine präsentiert. Nach Ansicht der EU werden unternehmenseigene Dienste wie Sportergebnisse, Hotelsuchen oder weitere Spezialangebote besonders auffällig dargestellt. Konkurrenzangebote würden dagegen weniger sichtbar erscheinen.
Die Wettbewerbshüter sehen darin einen unzulässigen Vorteil für Google. Nutzer würden bevorzugt zu den eigenen Diensten des Unternehmens gelenkt, obwohl konkurrierende Angebote ebenfalls relevante Informationen liefern könnten.
Nach Auffassung der EU soll sich im Wettbewerb die Qualität eines Angebots durchsetzen und nicht die Marktmacht des Plattformbetreibers.
Google Play ebenfalls im Visier
Auch der App-Marktplatz Google Play ist Bestandteil der Entscheidung. Die Kommission wirft Google vor, App-Entwickler daran zu hindern, Kunden auf günstigere Kaufmöglichkeiten außerhalb des eigenen Stores hinzuweisen.
Nach den europäischen Vorschriften sollen Entwickler ihre Nutzer künftig sowohl technisch als auch vertraglich ohne Einschränkungen auf alternative Bezugsquellen oder andere App-Stores aufmerksam machen dürfen.
Google darf zwar weiterhin eine Vermittlungsgebühr für die Gewinnung neuer Kunden verlangen. Nach Auffassung der EU entsprechen jedoch sowohl die Höhe dieser Gebühr als auch deren Abrechnungszeitraum nicht den Vorgaben des europäischen Rechts.
EU verteidigt fairen Wettbewerb
EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera machte deutlich, worum es der Kommission geht. Wörtlich erklärte sie:
„Die besten Produkte sollten sich durchsetzen, weil sie besser sind, nicht weil sie dem Unternehmen gehören, das die Suchmaschine betreibt.“
Außerdem betonte sie:
„Europäische Verbraucher haben ein Recht darauf, dass App-Entwickler sie auch auf günstigere Angebote hinweisen.“
Nach Ansicht der Kommission sollen Verbraucher frei zwischen unterschiedlichen Angeboten wählen können. Große Plattformbetreiber dürften ihre marktbeherrschende Stellung nicht nutzen, um eigene Produkte zu bevorzugen.
Google kritisiert die Entscheidung
Der Konzern weist die Vorwürfe zurück und warnt vor negativen Folgen für Nutzer und Unternehmen in Europa.
Google erklärte:
„Um die Vorgaben zu erfüllen, müssen wir Echtzeit-Suchfunktionen entfernen, die die Europäer schätzen, wie sofortige Preisangebote und direkte Verfügbarkeit von Hotels, Flügen und Restaurants.“
Auch beim App-Marktplatz sieht Google Nachteile. Nach Angaben des Unternehmens müssten Sicherheitsfunktionen eingeschränkt werden. Weiter erklärte der Konzern:
„Regulierung sollte Produkte verbessern und sie nicht schlechter machen.“
Google argumentiert, dass die geforderten Änderungen letztlich sowohl Verbraucher als auch europäische Unternehmen treffen würden.
Digital Markets Act bildet die Grundlage
Die Entscheidung stützt sich auf den Digital Markets Act (DMA). Dieses EU-Gesetz richtet sich an besonders große Plattformunternehmen, die als sogenannte Gatekeeper gelten. Neben der Google-Muttergesellschaft Alphabet gehören dazu unter anderem auch Amazon und Microsoft.
Mit dem Gesetz will die Europäische Union verhindern, dass marktbeherrschende Unternehmen ihre starke Stellung ausnutzen und Wettbewerber dauerhaft benachteiligen. Digitale Märkte sollen offener und fairer gestaltet werden.
Trump könnte erneut reagieren
Die Entscheidung dürfte auch politische Folgen haben. US-Präsident Donald Trump hatte frühere Maßnahmen der Europäischen Union gegen amerikanische Technologiekonzerne scharf kritisiert. Nach einer früheren Milliardenstrafe gegen Google hatte er sogar neue Zölle ins Spiel gebracht und die Entscheidung als Angriff auf „ein großartiges amerikanisches Unternehmen“ bezeichnet.
Ob Washington diesmal erneut Gegenmaßnahmen ergreift, bleibt abzuwarten. Beobachter rechnen jedoch damit, dass die neue Strafe die ohnehin angespannten Handelsbeziehungen zwischen den USA und der Europäischen Union weiter belasten könnte.
Google muss jetzt handeln
Google hat nun 60 Tage Zeit, sämtliche geforderten Änderungen umzusetzen. Sollte das Unternehmen die Auflagen nicht erfüllen, kann die EU-Kommission zusätzliche Strafzahlungen verhängen. Diese können bis zu fünf Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen und regelmäßig erneut fällig werden.
Gleichzeitig steht Google der Rechtsweg offen. Der Konzern kann gegen die Entscheidung klagen. Frühere Verfahren zwischen der Europäischen Kommission und großen Technologiekonzernen haben gezeigt, dass sich solche Gerichtsverfahren über mehrere Jahre hinziehen können.