Neue Gebühr für Solarbesitzer ab 2029

August 6, 2026
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Bundesnetzagentur plant höhere Kosten für PV-Betreiber

Besitzer privater Solaranlagen müssen sich auf eine mögliche zusätzliche Belastung einstellen. Ab dem Jahr 2029 sollen sogenannte Prosumer einen höheren Grundpreis für ihren Stromtarif bezahlen. Die neue Regelung geht auf einen Entwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) zurück und soll die Finanzierung der Stromnetze gerechter verteilen.

Als Prosumer werden Haushalte bezeichnet, die gleichzeitig Strom erzeugen und verbrauchen. Der Begriff setzt sich aus den englischen Wörtern „Producer“ beziehungsweise „Provider“ und „Consumer“ zusammen. Gemeint sind vor allem private Haushalte mit einer Photovoltaikanlage, die einen Teil ihres erzeugten Stroms selbst nutzen und überschüssige Energie in das öffentliche Netz einspeisen.

Die Bundesnetzagentur hat Ende Mai erstmals eine mögliche neue Regelung vorgestellt. Der nun veröffentlichte Festlegungsentwurf soll bis Ende 2026 endgültig beschlossen werden. Damit zeichnet sich ab, dass Betreiber von Solaranlagen künftig stärker an bestimmten Kosten des Stromsystems beteiligt werden könnten.

Grundpreis für Solarhaushalte soll deutlich steigen

Der Strompreis setzt sich grundsätzlich aus zwei Bestandteilen zusammen: dem Arbeitspreis und dem Grundpreis.

Der Arbeitspreis richtet sich nach dem tatsächlichen Stromverbrauch und wird in Cent pro Kilowattstunde (kWh) angegeben. Der durchschnittliche Arbeitspreis liegt derzeit bei etwa 30 Cent pro kWh.

Der Grundpreis hingegen ist ein fester monatlicher Betrag, den Kunden unabhängig von ihrem Verbrauch zahlen. Damit finanzieren Energieversorger unter anderem Verwaltungs- und Infrastrukturkosten. Im Durchschnitt liegt dieser Betrag bei ungefähr 10 Euro pro Monat, kann je nach Tarif jedoch deutlich unterschiedlich ausfallen.

Nach dem Vorschlag der Bundesnetzagentur sollen Solarbesitzer künftig einen zusätzlichen Aufschlag auf diesen Grundpreis zahlen. Vorgesehen ist ein Zuschlag von mindestens 70 Prozent bis maximal 90 Prozent des bisherigen Grundpreises.

Ein Beispiel: Wer heute jährlich 100 Euro Grundpreis bezahlt, müsste künftig zusätzlich zwischen 70 und 90 Euro entrichten. Die tatsächliche Höhe soll von den jeweiligen Stromanbietern anhand der vorgegebenen Regeln festgelegt werden.

Einnahmen sollen Ausbau der Stromnetze finanzieren

Die zusätzlichen Einnahmen sollen den Netzbetreibern zugutekommen. Diese benötigen erhebliche Investitionen, um die Stromnetze an die Veränderungen durch die Energiewende anzupassen.

Die Bundesnetzagentur begründet die geplante Änderung damit, dass die steigende Zahl privater Solaranlagen neue Anforderungen an die Infrastruktur stellt. Besonders an sonnigen Tagen erzeugen viele Photovoltaikanlagen gleichzeitig große Mengen Strom, die teilweise in das öffentliche Netz eingespeist werden.

Die Behörde erklärt in ihrem Entwurf: „Gleichwohl wird das Stromnetz in sonnenarmen Stunden zur Versorgung benötigt und auf dieses zurückgegriffen.“

Damit beschreibt die BNetzA das zentrale Problem: Auch Haushalte mit eigener Solaranlage bleiben auf das Stromnetz angewiesen, beispielsweise nachts, im Winter oder bei geringer Sonneneinstrahlung.

Warum die bisherige Regelung als ungerecht gilt

Der Hintergrund der Reform ist das Auslaufen der bisherigen Netzentgeltregelung Ende 2028. Die Bundesnetzagentur möchte mit einer neuen Struktur auf die veränderte Situation im Strommarkt reagieren.

Aktuell werden die Netzentgelte hauptsächlich über den Arbeitspreis finanziert. Da Solarbesitzer einen Teil ihres Strombedarfs selbst decken, beziehen sie weniger Energie aus dem öffentlichen Netz als Haushalte ohne eigene Stromerzeugung.

Vor allem im Frühjahr und Sommer können viele PV-Betreiber tagsüber einen großen Anteil ihres Verbrauchs selbst abdecken. Dadurch zahlen sie über den Stromverbrauch weniger Netzentgelte, obwohl sie weiterhin die vorhandene Infrastruktur nutzen.

Die Bundesnetzagentur sieht darin eine zunehmende Belastung für Haushalte ohne Solaranlage. Während diese weiterhin einen größeren Anteil der Netzkosten über ihren Stromverbrauch finanzieren, profitieren PV-Besitzer ebenfalls von der vorhandenen Infrastruktur.

Die Behörde argumentiert, dass sich dieses Ungleichgewicht durch den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien verstärken könnte.

Neue Kostenregelung wird schrittweise vorbereitet

Damit sich Verbraucher auf die Änderung einstellen können, sollen Stromanbieter bereits ab dem 1. April 2028 die geplante Prosumer-Abgabe auf ihren Energierechnungen ausweisen.

Die Einführung der neuen Regelung ist Teil eines größeren Umbaus des Stromsystems. Durch den starken Ausbau privater Photovoltaikanlagen, Elektroautos, Wärmepumpen und anderer elektrischer Anwendungen steigen die Anforderungen an die Netze.

Der notwendige Ausbau verursacht Kosten in Milliardenhöhe. Die Bundesnetzagentur möchte mit der neuen Regelung erreichen, dass diese Ausgaben künftig stärker von allen Nutzern des Stromnetzes getragen werden.

Solarenergie bleibt wichtiger Bestandteil der Energiewende

Trotz der geplanten zusätzlichen Kosten bleibt der Ausbau von Photovoltaikanlagen ein zentraler Bestandteil der deutschen Energiewende. Private Solaranlagen reduzieren den Bedarf an konventioneller Stromerzeugung und können Haushalten helfen, langfristig unabhängiger von steigenden Energiepreisen zu werden.

Die geplante Gebühr zeigt jedoch, dass die zunehmende Zahl von Solaranlagen auch neue Herausforderungen für die Strominfrastruktur schafft. Die Bundesregierung und Netzbetreiber stehen vor der Aufgabe, den Ausbau erneuerbarer Energien mit einer stabilen und fair finanzierten Stromversorgung zu verbinden.

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